Trinkwasserverordnung Wasserfilter

Trinkwasserverordnung Wasserfilter

Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) trat in
Deutschland am 1. Januar 2003 in Kraft. Zum ersten Mal wird
hier in einer Verordnung zum Trinkwasser berücksichtigt, dass
Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle
in das Trinkwasser gelangen können.

In den bisherigen Verordnungen
wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung im
Wasserwerk überprüft. in der neuen TrinkwV wird ebenfalls im
Wasserwerk geprüft; ergänzt wird dies aber um eine Überprüfung
im Haushalt. Gemessen werden hierbei diejenigen Stoffe, die
erst durch die Hauptleitungen und insbesondere durch die Hausleitungen
in das Trinkwasser gelangen können. Alle Grenzwerte
müssen an den jenigen Zapfstellen eingehalten werden, die der
Entnahme von Trinkwasser dienen. Somit ist jeder Eigentümer
und inhaber einer Hausinstallation mitverantwortlich für die
Qualität des Trinkwassers. ist das Trinkwasser für den öffentlichen
Gebrauch bestimmt oder liegen besondere Gefährdungspotentiale
vor (z kamagra gdje kupiti.B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sind zusätzliche
Vorschriften zu beachten.

Die neue TrinkwV unterscheidet daher bei der Festlegung der
Grenzwerte zwischen „Chemische Parameter, deren Konzentration
sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in
der Regel nicht mehr erhöht (Chemische Parameter, Teil 1)“ und
„Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz
einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann (Chemische
Parameter, Teil 2)“. Zu diesen zählen u.a. alle Schwermetalle!

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