Alvito Filter – Erfüllung technischer Normen
Anschluß von nicht DIN/DVGW-geprüften Wasseraufbereitungsanlagen an das öffentliche Wasserversorgungsnetz
In der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) sind die Rechte und Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen sowie deren Kunden geregelt.
In dieser Verordnung wird unter § 12 Abs. 4a „Anforderungen an Materialien und Geräte“ vorgeschrieben, „daß nur Materialien und Geräte verwendet werden dürfen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“ Desweiteren wird angeführt, daß bei Materialien und Geräten, die das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle tragen (z per maggiori.B. DIN/DVGW-, DVGW- oder GS-Zeichen), kraft Verordnung vermutet wird, daß die allgemein anerkannten
Regeln der Technik beachtet sind.
In § 12 Absatz 4b lautet es: „Abs. 4 legt aber nicht zwingend fest, daß ausschließlich Materialien und Geräte verwendet werden, die das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle tragen. Der Anschlußnehmer hat daher auch die Möglichkeit, andere Materialien und Geräte zu verwenden.“ Dies gilt, sofern der Nachweis geführt wird, daß Geräte oder Materialien ohne die aufgeführten Prüfstellenzeichen den Sicherheitsanforderungen genügen. Diese Anforderungen an Lebensmittelsicherheit (LMBG, KTW-Empfehlungen) und Gebrauchstauglichkeit hat der Inverkehrbringer auf Verlangen zu dokumentieren.
Der Hausanschlußnehmer ist grundsätzlich – schon mit Rücksicht auf sein Eigentumsrecht – frei in der Wahl seiner Installationseinrichtungen und so auch der Wasseraufbereitungsgeräte. Er hat lediglich die Pflicht, eine Störung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im Ganzen oder anderer Teilnehmer zu vermeiden (Verwaltungsgericht Freiburg, 12. Juni 1990, AZ: 6 K 195/89).
Diese Pflicht wird durch den Einbau von geeigneten Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfließen auf jeden Fall erfüllt. Zu diesem Zweck sind gemäß DIN 1988 Teil 4 sowie DIN EN 1717 hinter dem Wasserzähler und vor der Anlage ein geeigneter Rückflußverhinderer einzubauen, der in Kombination mit Rohrbelüftern der Bauform C, D oder E den Wasserrückfluß verhindert.
Die Komponenten der AquaNEVO Wasserfiltersysteme sind von hochwertiger Qualität. Von Alvito angebotene Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht über das DVGW-Prüfzeichen verfügen, sind aus Materialien zusammengesetzt, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, so daß bei Beachtung unserer Einbau- und Bedienungsanleitungen die oben genannten Anforderungen erfüllt sind. Zudem sind AquaNEVO Einbaufilter serienmäßig mit einem vom DVGW zugelassenen Rückflussverhinderer ausgestattet.