Alvito Filter – Erfüllung technischer Normen

Anschluß von nicht DIN/DVGW-geprüften  Wasseraufbereitungsanlagen an das öffentliche Wasserversorgungsnetz
In der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) sind die Rechte und Pflichten der  Wasserversorgungsunternehmen sowie deren  Kunden geregelt.
In dieser Verordnung wird unter § 12 Abs. 4a  „Anforderungen an Materialien und Geräte“  vorgeschrieben, „daß nur Materialien und  Geräte verwendet werden dürfen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“  Desweiteren wird angeführt, daß bei Materialien und Geräten, die das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle tragen (z per maggiori.B. DIN/DVGW-,  DVGW- oder GS-Zeichen), kraft Verordnung  vermutet wird, daß die allgemein anerkannten
Regeln der Technik beachtet sind.
In § 12 Absatz 4b lautet es: „Abs. 4 legt aber  nicht zwingend fest, daß ausschließlich Materialien und Geräte verwendet werden, die  das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle tragen. Der Anschlußnehmer hat daher auch die  Möglichkeit, andere Materialien und Geräte  zu verwenden.“ Dies gilt, sofern der Nachweis geführt wird, daß Geräte oder Materialien  ohne die aufgeführten Prüfstellenzeichen den  Sicherheitsanforderungen genügen. Diese Anforderungen an Lebensmittelsicherheit (LMBG,  KTW-Empfehlungen) und Gebrauchstauglichkeit hat der Inverkehrbringer auf Verlangen zu  dokumentieren.

Der Hausanschlußnehmer ist grundsätzlich –  schon mit Rücksicht auf sein Eigentumsrecht  – frei in der Wahl seiner Installationseinrichtungen und so auch der Wasseraufbereitungsgeräte. Er hat lediglich die Pflicht, eine Störung  der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im  Ganzen oder anderer Teilnehmer zu vermeiden  (Verwaltungsgericht Freiburg, 12. Juni 1990, AZ:  6 K 195/89).
Diese Pflicht wird durch den Einbau von geeigneten Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfließen auf jeden Fall erfüllt. Zu diesem Zweck sind  gemäß DIN 1988 Teil 4 sowie DIN EN 1717 hinter  dem Wasserzähler und vor der Anlage ein geeigneter Rückflußverhinderer einzubauen, der  in Kombination mit Rohrbelüftern der Bauform  C, D oder E den Wasserrückfluß verhindert.
Die Komponenten der AquaNEVO Wasserfiltersysteme sind von hochwertiger Qualität. Von Alvito angebotene Wasseraufbereitungsanlagen, die nicht über das DVGW-Prüfzeichen  verfügen, sind aus Materialien zusammengesetzt, die dem allgemein anerkannten Stand der  Technik entsprechen, so daß bei Beachtung  unserer Einbau- und Bedienungsanleitungen  die oben genannten Anforderungen erfüllt sind.  Zudem sind AquaNEVO Einbaufilter serienmäßig mit einem vom DVGW zugelassenen Rückflussverhinderer ausgestattet.

Alvito Filter Übersicht

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