Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen

Bleihaltiger Trinkwasserleitungen verboten

In einem am 15.12.2017 gefassten Beschluss des Bundesrates wurde entschieden, dass die Bundesregierung künftig für die Stilllegung der Bleileitungen Sorge zu tragen hat.

Zudem verlangen die Länder entsprechende Fördermittel des Bundes, um den Austausch alter Leitungen vorzunehmen.

Ziel ist es somit, Gesundheitsgefahren abzubauen und vorzubeugen. Blei im Trinkwasser ist besonders für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsschädlich.

Obwohl bereits niedrige Grenzwerte für Blei gelten, zeigen Untersuchungen der Gesundheitsämter, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen vorhanden sind. Es besteht sogar die Annahme, dass dies zur Entstehung toxischer Schwermetalle führe. Erhöhte Konzentrationen konnten jetzt von den Gesundheitsämtern durch Untersuchungen nachgewiesen werden. Entsprechend folgte eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden.

Des Weiteren fordert der Bundesrat in seiner am 15.12.2017 gefassten Entschließung auch den Grenzwert für Chrom im Trinkwasser zu senken, um die Bevölkerung nicht mit dessen krebserregender Wirkung zu belasten.

Beweggrund für die Entschließung des Bundesrates war die von der geschäftsführenden Bundesregierung erlassene Novelle der Trinkwasserverordnung. Am 15.12.2017 erfolgte seine Zustimmung mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen. Am Tag nach der Verkündung kann sie somit in Kraft treten…

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbot-bleihaltiger-trinkwasserleitungen_124470.html

Wasserfilterung Blei

 

 

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