Landkreis: Folgen wenn Bürger Vorsichtsmaßmahmen bei Keimen im Trinkwasser ignorieren | Bayern

Landkreis – Keime in Trinkwasser und dem Versorgungsnetz werden immer wieder gefunden – auch in der Region. Dann muss umgehend gehandelt werden. Doch was sind die Folgen für die Bürger, wenn Vorsichtsmaßnahmen wie eine Abkochverfügung nicht eingehalten werden? Das Gesundheitsamt klärt auf:

n der Trinkwasserverordnung, so erklärt das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim, seien die Qualitätskriterien für Trinkwasser und die Pflichten des Betreibers einer Wasserverorgungsanlage festgelegt: Trinkwasser müsse frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und außerdem so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger auszuschließen sei.

Nichtsdestotrotz sind Keime im Trinkwasser oder im Versorgungsnetz bestimmter Gebiete keine Seltenheit – die Gründe dafür unterschiedlicher Natur. Der jüngste Fall kommt aktuell aus Eiselfing im Wasserburger Land. Auch wenn die Verkeimung hier sehr gering und die notwendige Chlorung in kleinen Mengen durchgeführt wird, stellt sich bei so manchem Bürger die Frage, was passiert, wenn man Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen in Fällen von verkeimten Trinkwasser nicht befolgt.

E. coli weist auf fäkale Verunreinigung hin

Die verschiedenen mikrobiologischen Parameter seien unterschiedlich zu bewerten: Der Nachweis coliformer Keime stelle „keinen eindeutigen Hinweis für eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers dar“. Er sei ein Hinweis auf einen „nicht ordnungsgemäßen Zustand des Versorgungssystems“, verursacht beispielsweise durch Rohrbrüche im Leitungsnetz. „Von einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Keimen bei gesunden, nicht abwehrgeschwächten Personen in der Regel nicht auszugehen„, betont das Gesundheitsamt schriftlich.

Der Nachweis von E. coli jedoch sei ein eindeutiger Hinweis auf fäkale Einträge in das Trinkwasser. Hierbei sei eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu befürchten. „Obwohl E. coli zur normalen Darmflora des Menschen gehören, gibt es hierunter auch krankmachende Stämme wie EHEC, die schwere Durchfallerkrankungen, Zerstörung roter Blutkörperchen oder eine akute Nierenleistungsstörung mit teilweise lebensbedrohlichen Zuständen, vor allem bei Kleinkindern, auslösen können.“

Auch der Nachweis von Enterokokken im Trinkwasser lasse eindeutig auf fäkale Einträge schließen. Erkrankungen wie Durchfall sind hier nicht auszuschließen.

Vom Keimnachweis zur Bekämpfung

Für die mikrobiologischen Parameter, Escherichia (E.) coli, Enterokokken und coliforme Keime gelte der Grenzwert 0/100 ml. Das bedeutet, diese Keime dürften sich nicht im Trinkwasser befinden. Werden sie aber dennoch nachgewiesen, hat der Betreiber der Wasserversorgung umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Dieses bewertet dann, ob eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher vorliegt und entscheidet in Absprache mit dem Wasserversorger, welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ergriffen werden müssen, um die Keime im Trinkwasser zu eliminieren. Das kann von der Spülung des Leitungsnetzes über das Abkochgebot für den Verbraucher bis hin zu Desinfektionsmaßnahmen durch Chlorung reichen.

Gleichzeitig werde eine sofortige Ursachenforschung eingeleitet und nachhaltige Maßnahmen ergriffen, um ein erneutes Auftreten von Keimen im Trinkwasser möglichst zu vermeiden.

mb

Rubriklistenbild: © dpa (Oliver Berg)

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