Erneut Keime im Trinkwasser

Erneut Keime im Trinkwasser

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Nach Gmund und Warngau ist jetzt Wall dran. Eine Keimbelastung des Hochbehälters und des Trinkwasserversorgungsnetzes des Wasserversorgungsverbandes Wall (WBV Wall) hat sich bestätigt. Mikrobiologische Befunde zeigen eine Keimbelastung mit Coliformen Keimen“, teilt der Pressesprecher des Landratsamtes Birger Nemitz mit. Der Fachbereich Gesundheit, Betreuung und Senioren des Landratsamtes hat eine Abkochverfügung erlassen. Aus diesem Wassernetz werden auch die Wasservereine Reitham und Bernloh-Einhaus versorgt. Das Trinkwasser muss also in Wall, Reitham und Bernloh-Einhaus abgekocht werden. Das Netz soll gechlort werden.

Das Versorgungsnetz ist in diesem Bereich weitverzweigt. Die Verbraucher werden vom WBV Wall auch per Telefon und per Handzettel informiert, ob sie betroffen sind. Nachfragen zu einer genaueren Abgrenzung beantwortet der Wasserbeschaffungsverband.

Wasser muss abgekocht werden

Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung erlässt, wenn eine Gefährdung durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden kann. Sie wird in der Anfangsphase der bekannten Verunreinigung eingesetzt, um Keime im Trinkwasser vor dem Verbrauch abzutöten.

Sie ist meistens eine Übergangsregelung, bis das Trinkwasser auf andere Art und Weise zentral desinfiziert wird. Die meisten Keime sind sehr hitzeempfindlich. Ein sprudelndes Abkochen des Trinkwassers reicht aus, um möglicherweise vorhandene Krankheitserreger abzutöten.

Für folgende Verwendungszwecke ist das Wasser abzukochen:

  • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, u. a.) und eventuell auch für Kaffeemaschinen
  • zur Zubereitung von Nahrung, besonders für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke,
  • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, Geschirrspülmaschinen auf die höchste Temperaturstufe einstellen
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln.

Zu Reinigungszwecken, Wäschewaschen, für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, außer es liegen größere Wunden vor.

Die betroffenen Abnehmer der WBV Wall sollten das Trinkwasser auch nach Beginn der erforderlichen Chlorung zunächst noch abkochen, bis eine ausreichende Chlorkonzentration im Trinkwassernetz erreicht ist. Durch weitere mikrobiologische Untersuchungen muss nachgewiesen sein, dass das Trinkwasser nicht mehr keimbelastet ist. Darüber hinaus wurde vom WBV Wall bereits mit der Ursachenabklärung und ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen.

Ob es einen Zusammenhang zwischen den Vorfällen in Gmund, Oberwarngau und Wall gibt, könne man momentan nicht sagen, so Nemitz auf Nachfrage. “Die große Trockenheit oder das Düngeverhalten wird immer mal wieder genannt, jedoch ist dies rein spekulativ”, erklärt er.

Quelle: Erneut Keime im Trinkwasser

Wasserfilter am Wasserhahn gegen Keime

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