Man sieht, riecht und schmeckt es nicht, nzz-online

Ungefähr 76.000 Menschen im Landkreis Nordhausen werden vom WVN mit Trinkwasser versorgt. Dieser sorgt für die Einhaltung der strengen Vorschriften der Trinkwasserverordnung und dementsprechend für eine sehr gute Qualität des Wassers. Und der Rest…

Außerhalb von Ortschaften oder wo ansonsten keine öffentliche Versorgungsleitung zur Verfügung steht, versorgen sich Menschen oft über eigene Hausbrunnen mit Trinkwasser

Wer privat einen Brunnen zur Trinkwasserversorgung betreibt, hat die Verantwortung dafür, dass sein Wasser nicht krank macht. Was dabei den meisten dabei gar nicht so bewusst ist: Der Betreiber des Brunnens hat die Vorschriften der Trinkwasserverordnung ebenso einzuhalten, wie der WVN und muss seine Brunnenanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichten, betreiben und warten.

Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass der Betrieb eines Hausbrunnen zur eigenen Trinkwasserversorgung dem Gesundheitsamt anzuzeigen ist. Das gilt sowohl für die Erstinbetriebnahme als auch für die Nachanzeige für bereits in Betrieb befindliche Brunnen. Eine Anzeige ist auch bei Stilllegung, Wiederinbetriebnahme und Eigentumsübergang erforderlich.

Bei der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eines Brunnens ist eine umfangreichende Erstuntersuchung erforderlich. Auch wer seinen Brunnen noch nie hat untersuchen lassen, sollte das nachholen. Schließlich geht es um die Gesundheit. Geologische Begebenheiten und besondere Nutzungen in der Umgebung beeinflussen das Wasser. Dementsprechend legt das Gesundheitsamt die zu untersuchenden Parameter fest. Überhaupt ist das Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner und Berater für den Brunnenbetreiber. Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen zuständig – sowohl für die des Wasserverbandes, als auch für private Brunnen.

Der Brunnenbetreiber muss einmal im Jahr mikrobiologische Parameter untersuchen lassen (z.B. Escherichia Coli, Enterokokken, coliforme Bakterien). Mindestens alle drei Jahre ist eine Untersuchung chemischer und physikalischer Parameter vorzunehmen (z.B. Nitrat, Nitrit, Blei, Kupfer, Eisen). Auch hier legt das Gesundheitsamt letztlich fest, welche Parameter in welchen Abständen zu untersuchen sind. Die Wasserproben dürfen übrigens nur durch ein dafür zugelassenes Labor genommen und ausgewertet werden. Wird das Brunnenwasser an Dritte wie zum Beispiel Mieter abgegeben, sieht die Trinkwasserverordnung strengere und weiterführende Regelungen vor. …

Quelle: Man sieht, riecht und schmeckt es nicht : 30.01.2018, 06.39 Uhr

Wasserfilter Hausanschluss

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